Telepräsenz-Avatar

Wir stellen vier Telepräsenzroboter für den Hybridunterricht an Schulen bereit.

Regelungen für den Verleih:

  • Festlegung und Bedarfsanmeldung  für den Einsatz an Schulen, obliegt der Schulleitung in Zusammenarbeit mit der zuständigen Schulaufsicht (SSA oder RP).
  • Bei Anfragen durch Eltern oder Lehrkräfte, wird grundsätzlich auf die zuständige Schulleitung verwiesen.
  • Die Nutzungsdauer wird an die Dauer der Erkrankung individuell angepasst.
  • Die Nutzungsdauer pro Schülerin oder Schüler ist auf maximal ein Schuljahr festgelegt. Darüber hinausgehend sollte im Rahmen der Schulpflicht die Versorgung mit einem technischen Hilfsmittel (§ 33 Abs. 1 S. 1 SGB V ) geprüft werden.
  • Zum Ende eines Schuljahres wird der Telepräsenzroboter zur technischen Überholung an das Kreismedienzentrum zurückgegeben.
  • Bei NICHT-Nutzung durch die Schule, wird der Telepräsenzroboter mit Ablauf der dritten Wochen nach Auslieferung zurückgefordert. Die Ferien sind hiervon ausgenommen.
  • Das Bekleben oder Beschriften des Leihgerätes ist ausdrücklich untersagt.
  • Die Schule bzw. der Schulträger stellt im Idealfall für den Betrieb eine WLAN-Verbindung zur Verfügung.