Telepräsenz-Avatar
Wir stellen vier Telepräsenzroboter für den Hybridunterricht an Schulen bereit.
Regelungen für den Verleih:
- Festlegung und Bedarfsanmeldung für den Einsatz an Schulen, obliegt der Schulleitung in Zusammenarbeit mit der zuständigen Schulaufsicht (SSA oder RP).
- Bei Anfragen durch Eltern oder Lehrkräfte, wird grundsätzlich auf die zuständige Schulleitung verwiesen.
- Die Nutzungsdauer wird an die Dauer der Erkrankung individuell angepasst.
- Die Nutzungsdauer pro Schülerin oder Schüler ist auf maximal ein Schuljahr festgelegt. Darüber hinausgehend sollte im Rahmen der Schulpflicht die Versorgung mit einem technischen Hilfsmittel (§ 33 Abs. 1 S. 1 SGB V ) geprüft werden.
- Zum Ende eines Schuljahres wird der Telepräsenzroboter zur technischen Überholung an das Kreismedienzentrum zurückgegeben.
- Bei NICHT-Nutzung durch die Schule, wird der Telepräsenzroboter mit Ablauf der dritten Wochen nach Auslieferung zurückgefordert. Die Ferien sind hiervon ausgenommen.
- Das Bekleben oder Beschriften des Leihgerätes ist ausdrücklich untersagt.
- Die Schule bzw. der Schulträger stellt im Idealfall für den Betrieb eine WLAN-Verbindung zur Verfügung.